Auf diesem Weg erhalten Sie die
aktuellen Informationen bezüglich des Coronavirus.
Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus
Stand: 12.03.2020, 9.30 Uhr
Derzeit gibt es keine positive Testung auf Corona-Viren bei Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft. Daher wird der Schulbetrieb – nach jetzigem Sach- und Kenntnisstand - wie gewohnt fortgesetzt.
Am Freitag, 13.03.2020, findet der Unterricht mit sog. Kurzstunden statt: Der Unterricht beginnt regulär um 7.55 Uhr, eine Unterrichtsstunde dauert dann - wie nach dem alten Modell - 45 Minuten - und Unterrichtsende ist dann 11.25 Uhr. Alle weiteren Förderangebote finden nicht statt, da sich die Kolleginnen und Kollegen zu einer Dienstbesprechung treffen, um den Einsatz von iserf zu besprechen. Die Nacharbeit unter Aufsicht wird dann ab 12.45 Uhr stattfinden.
Die
Mensa des Schulzentrums Kinderhaus ist ab Montag, 16.03.202, wieder geöffnet.
Ebenfalls findet ab 16.03.2020
FrüZ wieder statt.
Hier finden Sie den
Elternbrief vom 10.03.2020.
Stand: 10.03.2020,20:00 Uhr
Derzeit gibt es keine positive Testung auf Corona-Viren bei Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft. Daher wird der Schulbetrieb – nach jetzigem Sach- und Kenntnisstand - wie gewohnt fortgesetzt.
Die Studienfahrten in die Türkei und nach London mussten leider abgesagt werden.
Die Mensa bleibt bis einschließlich Freitag, 13.03.2020, geschlossen.
Stand: 09.03.2020, 15:00 Uhr
Derzeit gibt es keine positive Testung auf Corona-Viren bei Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft. Daher wird der Schulbetrieb – nach jetzigem Sach- und Kenntnisstand - wie gewohnt fortgesetzt.
Stand: 08.03.2020, 19:30 Uhr
Derzeit gibt es keine positive Testung auf Corona-Viren bei Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft. Daher wird der Schulbetrieb – nach jetzigem Sach- und Kenntnisstand - am Montag, 09.03.2020, wie gewohnt fortgesetzt.
Stand 6. März, 15:00 Uhr
Der Krisenstab der Stadt Münster hat nach seiner Sitzung am 5.März festgelegt, dass die Quarantäne nur für die Personen, die einen direkten und unmittelbaren Kontakt zu einer erkrankten Person hatten, gilt.
Bleiben Sie gesund!
Beachten Sie bitte auch den folgenden Link der Stadt Münster
Corona-Virus und die
Hygiene-Hinweise des Gesundheitsamts der Stadt Münster sowie die Hinweise auf der Seite des
Minsteriums für Schule und Bildung des Landes NRW.
Elternbrief vom 05.03.2020
Freitag, 06.03.2020
aus der Presseerklärung der Stadt Münster vom 05.03.2020:
Münster (SMS) Deutschlandweit gibt es inzwischen fast stündlich neue Zahlen zu bestätigten Corona-Fällen. Auch in Münster entwickelt sich die Lage neu. "Es ist wichtig, die Situation vor Ort täglich neu zu bewerten, weil sie sich täglich neu darstellt", sagt Oberbürgermeister Markus Lewe. "Daraus müssen wir immer wieder neue und für den jeweiligen Fall unterschiedliche Konsequenzen ziehen und umsetzbare Strategien entwickeln."
In Münster gibt es weitere sechs bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus: Vier Schülerinnen der Marienschule wurden positiv getestet. Als präventive Maßnahme wird das Bischöfliche Gymnasium ab Freitag, 6. März, für den Schulbetrieb geschlossen. "Der Schulleiter hat sehr verständnisvoll reagiert", so Dr. Norbert Schulze Kalthoff. "Für 14 Tage kann der Unterricht nicht stattfinden", so der Leiter des städtischen Gesundheitsamtes.
(...)
Das heißt: In jedem einzelnen Fall prüfen die städtischen Mediziner, wo Quarantäne sinnvoll ist und wo nicht. Im Fall der Marienschule sind die vier Schülerinnen und deren Angehörige aus dem Haushalt in häuslicher Quarantäne. Die anderen Schülerinnen und Schüler und die Lehrerschaft jedoch nicht. Die letztgenannten aber sind über die Schulleitung mit Empfehlungen ausgestattet worden:
Abstand halten zu anderen Menschen, keine Veranstaltungen besuchen, Kontakte des öffentlichen Lebens meiden, sorgfältige Hygiene sind einige davon. Für die Kita in Hiltrup greift die Quarantäne für das erkrankte Kind.
Nach dem aktuellen Stand hat der Krisenstab nach seiner Sitzung (am Donnerstag, 5.März) festgelegt, dass die
Quarantäne nur für die Personen, die einen direkten und unmittelbaren Kontakt zu der erkrankten Person hatten, gilt.
Nach wie vor erreichen die Stadt viele besorgte Anfragen, ob Veranstaltungen stattfinden sollten oder nicht. Das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) gibt dazu Empfehlungen heraus, die bei der Entscheidung helfen. Gäste und Besucher von Veranstaltungen sollten eigenverantwortlich ihr Risiko einordnen.
Die Stadt Münster hat ein Info-Telefon eingerichtet hat, das unter 02 51/4 92-1077 zu erreichen ist (Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr). Außerhalb der persönlichen Beratungszeiten wird es eine Bandansage geben. Aktuelle Informationen zum Coronavirus sind im Stadtportal www.muenster.de/corona hinterlegt - darunter mehrsprachige Hygiene-Tipps zum Download und Ausdruck für Unternehmen wie Privatpersonen sowie erklärende Videos in Gebärdensprache und leichter Sprache. Weiterführende Hinweise sind auch über das Robert-Koch-Institut in Berlin (www.rki.de) und das Universitätsklinikum Münster (www.ukm.de) verfügbar.
05.03.2020 - 14.30 Uhr
Der aktuelle Sachstand am Schulzentrum ist folgender:
• Eine Kindertagesstätte am Dahlweg ist vorsorglich geschlossen worden
(wie Sie sicherlich aus den örtlichen Medien erfahren haben).
• Ein Mitarbeiter (FSJler) der Kita kommt aus Kinderhaus.
• Seine Familie ist vorsorglich in häusliche Quarantäne gesetzt worden.
• Ein Kind der Familie besucht die Geschwister-Scholl-Realschule und weiteres Kind besucht das Geschwister-Scholl-Gymnasium.
• Das Gesundheitsamt, die Bezirksregierung und das Schulamt sind informiert.
Konkrete Maßnahmen muss das Schulzentrum nach jetzigem Stand nicht ergreifen.
• Die Schulleitungen (Schulzentrum) haben sämtliche Informationen bereits ausgetauscht und sind im ständigen Kontakt, falls es Neuigkeiten gibt, die das gesamte Schulzentrum betreffen.
Wir gehen davon aus, dass es heute oder spätestens morgen neue Informationen aus dem Gesundheitsamt oder dem Schulamt geben wird. Sobald dies der Fall ist, werden wir Sie über die Homepage unserer Schule informieren.
Es gibt demnach zurzeit keinen Grund zur übermäßigen Sorge.
Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zur Teilnahme am Unterricht:
Fernbleiben vom Unterricht
"Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Eltern sollten dahin beraten werden, die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen."
Es gilt also grundsätzlich die Schulpflicht und Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Kind die Schule besucht.
Sie dürfen nicht eigenmächtig entscheiden, ob ihr Kind wegen einer befürchteten Ansteckungsgefahr nicht zur Schule kommt, sondern müssen hier einen Arzt zurate ziehen.