Aktuelle Informationen zum Umgang
mit dem Corona-Virus
Stand: 23.06.2020
Zusammenfassung der
24. Schulmail des MSB zum Schul- und Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten und zum Schuljahresstart 2020/2021
Vorbemerkung
Schulen sind ein elementarer Baustein im gesellschaftlichen Leben. Für die Kinder und Jugendlichen sind sie der Ort, an dem ihr Recht auf Bildung verwirklicht und ein Fundament für ihre demokratische, moralische und geistige Entwicklung gelegt wird. Unsere Schulen sind auch der Ort, wo ein wichtiger Teil der Erziehungsarbeit stattfindet.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben nochmals den zentralen bildungspolitischen, sozialen und emotionalen Wert unserer Schulen für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Familien vor Augen geführt. Dazu zählen ein strukturierter Schulalltag, gemeinsames Lernen und Erleben oder auch das Treffen mit Schulfreundinnen und Schulfreunden.
Das Ziel der Landesregierung ist es daher, im kommenden Schuljahr 2020/2021 unter Beachtung des Infektionsgeschehens wieder einen Regelbetrieb als Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Schulische Mitwirkungsgremien
· Gremien der schulischen Mitwirkung leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gestaltung eines lebendigen, partizipativen Schullebens;
· Ihre Konstituierung durch Wahlen und ihr Wirken im schulischen Alltag muss daher sichergestellt sein.
· die Tätigkeit der Schulmitwirkungsgremien als zulässige schulische Nutzung (ist) in der aktuellen Fassung der CoronaBetrVO ausdrücklich verankert.
· Das Betreten der Schule und die Teilnahme an Gremiensitzungen sind damit bei Beachtung der Grundsätze der besonderen Rückverfolgbarkeit für alle Beteiligten, auch die Eltern, eindeutig zulässig.
Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz
· Abstandswahrung (alternativ Tragen der Mund-Nase-Bedeckung)
Corona-Fälle im schulischen Umfeld
Sollten während des Schulalltags bei einer Schülerin oder einem Schüler COVID-19-Symptome auftreten, dann
· ist die betreffende Schülerin oder der Schüler zum Schutz der weiteren Anwesenden unmittelbar nach Hause zu schicken,
· muss darauf verwiesen werden, dass im häuslichen Umfeld weitere Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt abzustimmen sind,
· ist eine Kontaktaufnahme seitens der Schulleitung zum Gesundheitsamt erforderlich. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen auch hinsichtlich der verbliebenen Schülergruppe.
Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden (§ 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)
Unterricht auf Distanz
· Ziel, unter
allen Bedingungen so viel Präsenzunterricht wie möglich zu erteilen.
· (Bei) Corona-bedingte Einschränkungen können die entstehenden Lücken im Stundenplan – für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend – mit Distanzunterricht ausgeglichen werden. Dabei soll dieser Unterricht möglichst digital erteilt werden…
Für das nun anstehende Schuljahr 2020/2021 gilt der Grundsatz, dass der Unterricht in Präsenzform der Regelfall ist. -
Soweit aus Gründen des Infektionsschutzes kein Präsenzunterricht möglich sein sollte, findet Unterricht auf Distanz statt.
Schaffung von didaktisch-methodischen Grundlagen für den Unterricht auf Distanz
· Leitfaden zur Entwicklung organisatorischer, didaktischer und pädagogischer Konzepte sowie Leitlinien zur Leistungsbewertung (durch das MSB)
· (Zur Klärung von) Fragen zu Organisationsmodellen, zu den im Kollegium zu treffenden Absprachen, zur Sicherstellung der Lernangebote für alle Schülerinnen und Schüler, zur Einbeziehung der Eltern und der Information der Schulgemeinde
Digitale Ausstattung
· kostenlose Angebot LOGINEO NRW
· Lernmanagementsystem (LMS) auf Basis von Moodle kann bereits von allen Schulen in Nordrhein-Westfalen kostenlos genutzt werden.
· Das Sofortausstattungsprogramm des Bundes (105 Millionen Euro nach Königsteiner Schlüssel) ermöglicht Kindern aus Familien, die Leistungen zur Existenzsicherung beziehen, ein eigenes Endgerät zu erhalten.
· "Lehrerfortbildung zum Unterricht auf Distanz"
Prüfungen und Abschlüsse im nächsten Schuljahr
· Zentrale Prüfungen Klasse 10 – ZP 10
· Durch eine neue Terminierung der Prüfungen soll anderthalb Wochen mehr Unterrichtszeit gewonnen werden.
· erweiterte Auswahl von Prüfungsaufgaben (um)mögliche Nachteile für die Schülerinnen und Schüler zu vermeiden
· Ausgabe der Zeugnisse ab dem 25. Juni 2021 ermöglichen
Vorgaben für die Stundenplangestaltung
· Für das kommende Schuljahr ist
Präsenzunterricht nach Stundenplan vorzusehen.
·
Sportunterricht (…) ist erlaubt.
· schulischer
Musikunterricht findet im Schuljahr 2020/2021 in seinen unterschiedlichen Ausprägungen (
z.B. Regelunterricht, vokalpraktische Kurse, instrumentalpraktische Kurse) grundsätzlich statt.
· an den weiterführenden Schulen ist davon auszugehen, dass der
gebundene Ganztag mit seinen den Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragenden und ihre Kompetenzen fördernden Angeboten wieder zum Alltag gehören wird.
· Der Betrieb von
Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich. Der Einsatz weiteren Personals in Ganztags- und Betreuungsangeboten und bei der weiteren Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Partnern ist möglich.
· Nach den Sommerferien sind auch
Fahrten und Exkursionen zu anderen Lernorten wieder zulässig. Die Vorgaben zum Infektionsschutz und zur Hygiene in den Einrichtungen sind jeweils zu beachten.
· Schulgottesdienste: Gottesdienste finden unter den von den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgestellten Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt.
· Die
Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" ist im Schuljahr 2020/21 wieder verpflichtend umzusetzen.
Die aktuelle Lage gebietet es nun, nach den Sommerferien den Regelbetrieb in allen Schulformen und allen Schulen wiederaufzunehmen.
Der Start des Schuljahrs 2020/2021 wird im Interesse der Kinder und Jugendlichen im Regelbetrieb mit Unterricht in Präsenzform erfolgen.
Stand: 15.06.2020
Hier finden Sie die ab dem 15.06.2020 aktualisierte Fassung der
Corona-Schutz-Verordnung sowie die entsprechende
Coronabetreuungsverordnung für das Land NRW.
Stand: 30.05.2020
Hier finden Sie
aktualisierte Fassung der Corona-Schutz-Verordnung für das Land NRW.
Stand: 20.05.2020
"Ein Maximum an Vorsicht, größte Disziplin
und Einhaltung aller Regeln -
nur so funktioniert die Lockerung."
Wolfgang Heuer, Leiter des Krisenstabs der Stadt Münster (WN)
Stand: 18.05.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
ich möchte gern darauf hinweisen, dass das
Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen immer dann notwendig ist, wenn du
a) auf dem Schulgelände bist;
b) im Schulgebäude auf den Fluren oder im PZ bist sowie während der Pausen;
c) im Klassenraum bist und deinen Platz verlassen musst.
Das Tauschen der Mund-Nase-Bedeckung ist verboten!
Stand: 08.05.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
am Montag, 11.05.2020, beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 6, 7 und 9. Hierzu sind die aktuellen Elternbriefe per Email verschickt worden.
Der Präsenzunterricht für die Klassen 5, 8 und 10 startet am Dienstag, 12.05.2020. Die Elternbriefe für den Jahrgang 5 sind ebenfalls schon versendet worden. Die Elternbriefe für den Jahrgang 8 wurden am Samstagvormittag versendet.
Sollte der Präsenzunterricht erst zur zweiten Stunde beginnen, so beginnt der Unterricht pünktlich um 9.00 Uhr, so dass die Schülerinnen und Schüler um 8.45 Uhr in der Schule sein sollten.
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 sind schon über den Ablauf der schriftlichen Abschlussarbeiten informiert worden. Für sie findet in der kommenden Woche kein Präsenzunterricht statt, sie nehmen nur an den schriftlichen Abschlussarbeiten teil.
Bitte schauen Sie in das E-Mail-Postfach Ihres Kindes und geben die Informationen an weitere Eltern in den Klassen weiter!
Sollte ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, so beachten Sie bitte diese
Hinweise.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Clemens Krause
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern!
Ab der kommenden Woche, Montag, 11.05.2020, soll nach den aktuellen Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung NRW von gestern wieder
Präsenzunterricht an den Schulen stattfinden.
Momentan planen wir, dass
alle Klassen und Jahrgänge ab der kommenden Woche
in kleineren Lerngruppe zur Schule kommen dürfen. Dies bedeutet konkret, dass tageweise wechselnd alle Schülerinnen und Schüler wieder Präsenzunterricht in der Schule erhalten werden, der von weiterem
Online-Unterricht an den Tagen, an denen die Kinder nicht in der Schule sind, ergänzt werden.
Genauere Informationen können wir Ihnen leider heute erst am späten Nachmittag oder auch erst morgen früh zukommen lassen, da es heute noch Abstimmungen zwischen den Bezirksregierungen und dem Ministerium für Schule und Bildung NRW geben wird.
Bitte lesen Sie die dann erfolgenden Informationen sehr aufmerksam:
besondere Bedeutung haben hier die Informationen zu der Zusammensetzung der Lerngruppen, da jeweils nur eine Lerngruppe pro Klasse in der Woche in die Schule kommen wird
Auch die Hygiene- und Abstandsregelungen sind unbedingt einzuhalten. Darüber hinaus besteht die Pflicht, auf dem Schulgelände eine sog. Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, und sich vor Betreten des Schulgebäudes auf den Außentoiletten die Hände zu waschen.
In den Klassenräumen liegen ebenfalls Seife und Einmalhandtücher bereit. Weisen Sie Ihre Kinder bitte darauf hin, dass sie einen festen Sitzplatz in der Klasse erhalten werden, der nicht mehr gewechselt werden darf.
Auch dürfen Schreibgeräte, Trinkflaschen u.Ä. nicht ausgetauscht und von Mitschülerinnen bzw. Mitschülern benutzt werden.
Wir freuen uns sehr, Ihre Kinder ab der kommenden Woche wieder begrüßen zu können!
Bitte beachten Sie unbedingt die weiteren Informationen, die Ihnen per Elternbrief (über die IServ-Adressen Ihrer Kinder), das Newsmodul (bei IServ) sowie die Homepage unserer Schule zugehen werden.
Stand: 05.05.2020
Aktuelle Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW:
"
Keine Ausweitung des Unterrichts an den weiterführenden Schulen in dieser Woche
Über das bisherige Maß an Unterricht und Lernangeboten für die Abschlussklassen hinaus ist für diese Woche eine Ausweitung auf weitere Schülergruppen nicht vorgesehen. Diese Festlegung ist auch das Ergebnis von Gesprächen, die wir in der vergangenen Woche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie mit Schulleitungsvereinigungen und Schulträgervertretern geführt haben.
Weiteres Vorgehen
Am Mittwoch, 6. Mai 2020, beraten erneut die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin darüber, ob und wann weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes für zusätzliche Schülergruppen möglich sein sollen. Wir werden Sie im Anschluss an diese Beratungen über die aus den entsprechenden Beratungsergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich informieren, spätestens jedoch am Donnerstagvormittag.
Außerdem erhalten Sie in Kürze eine Information über die Auswirkungen des am 30. April 2020 beschlossenen Bildungssicherungsgesetzes auf die Bildungsgänge der jeweiligen Schulformen."
Stand: 04.05.2020
In der SchulMail 17 äußert sich Staatssekretär Mathias Richter, dass - zumindest mit Blick auf die Grundschulen - eine
"Rückkehr zu einem "normalen" Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist."
Da wir zurzeit nicht genau sagen können, wie sich das in der letzten Woche verabschiedete "Bildungssicherungsgesetz" auf die Gestaltung des schulischen Alltags auswirken wird, geben wir hier einige Eckpunkte für unsere Schule weiter:
Der Unterricht in dieser Woche (4.-0.8.05.2020) findet für den Jahrgang 10 als Kombination aus Präsenz- und Online-Unterricht statt.
Die Abschlussarbeiten im Jahrgang 10 werden - zum Stand der heutigen Planung - an den vorgesehenen Terminen (12.05.2020 - Deutsch, 14.05.2020 - Englisch und 19.05.2020 - Mathematik) geschrieben werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten sich entsprechend vorbereiten.
Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 findet in dieser Woche (04.-08.05.2020) als Online-Unterricht statt.
Wenn für weitere Klassen/Jahrgänge ab dem 11.05.2020 Präsenzunterricht in der Schule angeboten werden kann, werden wir Sie und die Schülerinnen und Schüler der betreffenden Klassen/Jahrgänge so bald als möglich darüber informieren.
Hier finden Sie auch die
Pressemitteilung von Schulministerin Gebauer vom 01.05.2020 sowie seit heute geltende,
aktualisierte Fassung der Corona-Schutz-Verordnung für das Land NRW
Stand: 29.04.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Sehr geehrte Eltern!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am Freitag, 01. Mai 2020, findet aufgrund des Feiertags kein Präsenz- und auch kein Online-Unterricht statt. Auch werden keine Aufgaben über IServ für diesen Tag bereitgestellt.
An diesem Tag findet auch keine Notbetreuung in der Schule statt.
Ich wünsche allen Schülerinnen und Schüler und Ihren Familien sowie allen Kolleginnen und Kollegen einen erholsamen Feiertag!
Ihr
Clemens Krause
Stand: 25.04.2020
Hier finden Sie
aktualisierte Fassung der Corona-Schutz-Verordnung für das Land NRW.
Beachten Sie bitte auch die unter Aktuelles angegebenen Informationen zur
Neugestaltung der Notbetreuung.
Stand: 24.04.2020
Der Unterricht für die Klassen 10 hat als Präsenzunterricht am Donnerstag, 23.04.2020 wieder gestartet. Die Beginn verlief sehr gut und die Schülerinnen und Schüler erhalten in kleineren Lerngruppen täglich Unterricht zunächst in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
Nachfolgend finden Sie noch einmal die wichtigsten Hygienemaßnahmen, die vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen und die wir an der Geschwister-Scholl-Realschule umsetzen!
Zunächst sollte auf einen sicheren
Abstand geachtet werden, der 1,5 bis 2 m beträgt.
Auf dem Schulgelände ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher das Tragen einer sog.
Mund-Nase-Bedeckung wichtig, da oft der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Das
Händewaschen (ca. 30 Sekunden!) vor dem Betreten des Schulgebäudes auf den Außentoiletten gilt für alle Schülerinnen und Schüler.
Grundsätzlich gilt, dass man sich möglichst
nicht in das Gesicht fassen sollte!
Husten und Niesen sollte man in die Armbeuge!
Die Klassenräume werden stets gut gelüftet und gereinigt ebenso wie Geländer/Handläufe, Tische und Stühle!
Stand: 21.04.2020
Hier finden Sie
wichtige Informationen der Stadt zum
Corona-Virus sowie den
Hygiene-Vorschriften und Infektionsschutz unter anderem zu den Themen "Händedesinfektion" und "Nase-/Mundbedeckung" zum Wiederbeginn des Unterrichts am 23.04.2020:
Informations-Email und
Hygiene-Vorschriften.
Stand: 20.04.2020
Unter
"Aktuelles" finden Sie einen Elternbrief für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10, für die ab Donnerstag, 23.04.2020, wieder der Präsenzunterricht in der Schule beginnen wird.
Stand: 17.04.2020
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Am
Montag, 20.04.2020, beginnt wieder der Unterricht nach den Osterferien. Zunächst wird der Unterricht weiterhin nicht in der Schule stattfinden und wir werden – wie vor den Osterferien – den
Unterricht online anbieten. Dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler einen aktualisierten Stundenplan.
Für den Jahrgang 10 gilt, dass ab Donnerstag, 23.04.2020, auch Unterricht in der Schule angeboten werden soll. Außerdem ist geplant, dass die Zentralen Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr durch eine von den Lehrkräften erstellte Arbeit ersetzt werden soll. Hierzu liegen zurzeit allerdings noch keine genauen Informationen vor. Zu Beginn der kommenden Woche werden wir die entsprechenden Informationen und Vorgaben des Ministeriums zeitnah an Sie und die Schülerinnen und Schüler weitergeben.
Aktuelle Informationen erhalten Sie wie gewohnt über die Homepage unserer Schule sowie über das News-Modul bei IServ.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern sowie den Kolleginnen und Kollegen einen guten Start nach den Osterferien unter weiterhin erschwerten Bedingungen!
Stand: 15.04.2020
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilte am Abend Folgendes mit:
• Vor der Öffnung bzw. Teilöffnung der Schulen für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs sieht das MSB eine Vorlaufzeit zur Durchführung der
notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen
beginnen am Montag, 20. April 2020.
• Unmittelbar nach Durchführung dieser organisatorischen Maßnahmen sollen die Schulen am
23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.
• Die bisherige
Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
• Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehmen.
Selbstverständlich haben diese und weitere Schritte zum Schutze der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und aller in Schule Beschäftigten unter Einhaltung klarer Hygienevorgaben und unter Sicherstellung des notwendigen Infektionsschutzes zu erfolgen.
Schulmail vom 15.04.2020
Heute sollen im Laufe des Tages weitere Erläuterungen zur Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgen. Wir werden Sie zeitnah darüber informieren. Sollte sich durch die weitere Schulschließung bis zum 04.05.2020 für Sie Betreuungsbedarf ergeben so bitten wir um eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der Schule über die bekannten E-Mail-Adressen bzw. telefonisch unter 0251-263360.
Stand: 14.04.2020
Planungen zur Wiederaufnahme des Unterrichts
Das Ministerium für Schule und Bildung wird nicht spekulieren, sondern informieren. Derzeit gilt die Anordnung des Gesundheitsministeriums zur Schulschließung bis zum 19. April. Damit die Schulen, die Eltern, Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor dem 20. April Klarheit erhalten, beabsichtigt das Ministerium bis zum 15. April 2020 darüber zu informieren, wie es weitergeht.
Dabei werden die Ergebnisse der Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom 14. April zu berücksichtigen sein. Bei den Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung am 15. April geht es vor allem um die konkrete Ausgestaltung und den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach dem 19. April sowie die Rahmenbedingungen für danach anstehende Prüfungstermine. Alle heute schon auftretenden Fragen sind beabsichtigt, auch auf der Grundlage bis dahin zusätzlich gewonnener Erkenntnisse konkret zu beantworten.
Wichtig ist, dass bei allen Entscheidungen, die getroffen werden, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und aller in Schule Beteiligten im Mittelpunkt steht. Die Entscheidung darüber wie und unter welchen Maßgaben es nach den Osterferien weitergeht, wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein und unter Berücksichtigung aller Vorgaben der zuständigen Gesundheitsbehörden und unter Beachtung des Infektionsschutzes.
Quelle:
Seite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW
Bleiben Sie gesund!
Achtung:
Aktuelle Informationen zum Umgang
mit dem Corona-Virus
Hier finden Sie den
aktuellen Elternbrief zum Umgang mit der Corona-Krise sowie den bevorstehenden Osterferien. Bitte lesen Sie den Brief aufmerksam und geben Sie uns bis zum 11.04.2020 eine entsprechende Rückmeldung. Hierzu finden Sie hier auch ein
beschreibbares pdf-Dokument.
Freitag, 13.03.2020 - 16.00 Uhr
Unsere Schule ist wie alle Schulen
im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2020
bis zum Beginn der Osterferien
durch die Landesregierung geschlossen.
(Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung, 13.03.2020)
Stand: 01.04.2020
Hier finden Sie den
aktuellen Elternbrief zum Umgang mit der Corona-Krise sowie den bevorstehenden Osterferien. Bitte lesen Sie den Brief aufmerksam und geben Sie uns bis zum 11.04.2020 eine entsprechende Rückmeldung. Hierzu finden Sie hier auch ein
beschreibbares pdf-Dokument.
Dieser Brief geht Ihnen ebenfalls auf dem Postweg zu.
Stand: 01.04.2020
Termine der Zentralen Abschlussprüfungen im Jahrgang 10
Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW
Stand: 30.03.2020
Unter dem Punkt
"Aktuelles" finden Sie Tipps und Informationen für das Lernen zu Hause für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte.
Stand: 27.03.2020
Verschiebung der Zentralen Abschlussprüfungen
Laut Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW werden die Termine für die
ZP 10 um eine Woche verschoben und beginnen somit am
12.05.2020:
Quelle: Schulministerium NRW
Hier finden Sie auch die Pressemitteilung von Frau Ministerin Gebauer zur Verschiebung der Abitur- und ZP10-Prüfungen
"Wir geben den Schülerinnen und Schülern Planungssicherheit für die Vorbereitung auf die anstehenden Prüfungen"
Ergänzend hierzu heißt es in einer E-Mail des MSB vom 30.03.2020:
Auch wenn das Abitur in der öffentlichen Aufmerksamkeit immer einen besonders hohen Stellenwert hat, so ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die jährlich an den allgemeinbildenden Schulen ihre Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 und die dabei vorgesehenen zentralen Prüfungen (ZP 10) absolvieren müssen, noch höher. Wir haben uns daher entschlossen, auch den Beginn dieser Zentralen Prüfungen um einige Tage auf den 12. Mai 2020 zu verschieben. Eine noch spätere Terminierung wäre vor dem Hintergrund der in diesem Verfahren ebenfalls vorgesehenen zentralen Nachschreibetermine, dem entstehenden Korrekturaufwand und den rechtlich vorgeschriebenen Abweichungsprüfungen nicht möglich. Schon jetzt stellen Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote zur Verfügung, die sie auch bei Prüfungsvorbereitungen unterstützen. Bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien wird der Unterricht vermehrt auf die Inhalte und Formate in den Prüfungsfächern der Zentralen Prüfungen 10 ausgerichtet.
Selbstverständlich werden aber auch für den Fall, dass die ZP 10 nicht ab dem 12. Mai 2020 stattfinden können, weil es zuvor keinen ausreichenden Unterricht geben konnte, im MSB alternative Szenarien entwickelt. Auch sie zielen alle darauf, Schülerinnen und Schüler durch die im Rahmen der Corona-Pandemie eingetretene Situation nicht zu benachteiligen und ihre Abschlüsse zu sichern.
Notbetreuung
Elternbrief von Frau Ministerin Gebauer zur Nobetreuung in Schulen
Stand: 26.03.2020
Seit dem 25.03.2020 besteht an unserer Schule eine kleine Notbetreuungsgruppe.
Hier finden Schülerinnen und Schüler 10 Tipps, wie sie das Lernen zuhause strukturieren können
Die Caritas-Beratungsstelle in Kinderhaus bietet weiterhin vielfältige Beratungsangebote.
Stand: 24.03.2020
Schulfahrten
Unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs sind
in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr durch die Schulleitungen zu genehmigen und bereits
genehmigte Schulfahrten abzusagen.
Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.
Davon auszunehmen sind die verpflichtenden Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss".
(Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, 24.03.2020)
"Blaue Briefe"
Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW (sog. "Blaue Briefe") wegen Versetzungsgefährdung versandt.
Die Lehrerinnen und Lehrer informieren und beraten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes.
(Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, 24.03.2020)
Stand: 23.03.2020
Online-learning und IServ
Nach den Erfahrungen in der vergangenen Woche mit der IServ-Plattform haben wir uns entschieden, in dieser Woche das Chat-System zu wechseln.
Daher finden morgen (Dienstag, 24.03.2020) keine Online-Klassen statt.
Am Mittwoch (25.03.2020) geht es dann aber nach Stundenplan weiter.
Die Schülerinnen und Schüler brauchen sich nicht mehr um 09:00 Uhr einzuloggen, sollen aber bitte jeden Tag bis mittags die jeweiligen Aufgaben abholen und diese zur passenden Uhrzeit abgeben.
Weitere Infos zum Chat-System und den Online-Klassen folgen.
Wir wissen, dass ihr euch super bemüht, das ist toll! Ganz großes Lob 😃🤓👍
Wir wissen auch, dass nicht alle die Möglichkeit haben, in gleichem Umfang teilzunehmen. Ihr könnt sicher sein, dass wir uns alle "im Hintergrund" unheimlich bemühen, Lösungen zu finden. Wer noch nicht richtig teilnehmen kann, weil
z.B. die technischen Möglichkeiten fehlen - sollte nicht verzweifeln und es weiter probieren. Versucht so gut mitzumachen, wie es geht. Wir alle sind bemüht, gute Wege des online-learnings zu finden.
Notbetreuung
Mit der Schulmail vom 20.03.2020 wurden die Regelungen betr. der sog.
Notbetreuung geändert. Näheres hierzu finden Sie unter
Aktuelles.
Stand: 18.03.2020
Schulsozialpädagogik
Trotz der derzeitigen Schulschließung sind natürlich unsere Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen für Sie und euch, liebe Schülerinnen und Schüler, erreichbar. Am besten könnt ihr sie direkt nach dem Online-Unterricht ab 13.00 Uhr erreichen. Schickt einfach eine Mail (vielleicht auch mit der eigenen Telefonnummer für einen Rückruf) an die unten stehenden E-Mail-Adressen. Frau Esmail-Bönte, Frau Haas und Herr Buske sind auch über ihr Dienst-Handy direkt telefonisch zu erreichen.
Clarissa Benner
gsrbennerc@scholl.ms.de
Monika Esmail-Bönte
Mobil: 0160 – 96357537 (dienstl.)
Mail:
gsresmailb@scholl.ms.de
Brigitte Haas
Mobil: 0157-33886651 (dienstl.)
Mail:
gsrhaasb@scholl.ms.de
Alexander Merbitz
Mail:
gsrmerbitza@scholl.ms.de
Joscha Buske
Mobil: 0151 – 20502990 (dienstl.)
Mail:
gsrbuskej@scholl.ms.de
(Donnerstag und Freitag)
Durch die Schul-Mail des Ministeriums für Schule und Bildung von 12.44 Uhr sind "alle außerschulisch durchgeführten Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) -
z.B. Berufsfelderkundungstage, Praxistage,
Praktika oder die Teilnahme am Girl's Day/Boy's Day - bis auf Weiteres ausgesetzt."
Das bedeutet, dass all diese Maßnahmen
ab sofort zu beenden sind.
Alle Schülerinnen und Schüler, die sich noch in einem Betriebspraktikum befinden, beenden dieses bitte zeitnah oder sofort.
Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 9 nehmen ab sofort am online-Unterricht über IServ teil.
Aktuelle Informationen zum Umgang mit IServ
Hier findet ihr das aktuelle
Erklär-Video zum Bearbeiten von Aufgaben bei IServ.
Ebenfalls hinweisen möchten wir auf den folgenden Youtube-Kanal von
Herrn Regenbrecht
Stand: 17.03.2020
Das Schulgebäude bleibt ab 18.03.2020 für alle Besucherinnen und Besucher
geschlossen. Bei wichtigen Anlässen können Sie in der Zeit
zwischen 9.00 und 12.00 Uhr das Schulgebäude über den
Eingang A betreten. Hierzu müssen Sie sich dann bitte kurz im Sekretariat unter 0251-263360 anmelden und werden dann am Eingang abgeholt!
Der Unterricht findet für alle Klassen und WP-Kurse über (IServ) statt.
Schülerinnen und Schüler, die (noch) keine Zugangsdaten für IServ haben, schreiben bitte eine
E-Mail mit einer aktuellen, gültigen Telefonnummer eines Erziehungsberechtigten (zur Verifizierung und Rückmeldung durch die Schule) an folgende Adresse:
gsrzugangsdaten@scholl.ms.de.
Hier finden Sie auch einen Link zu einem
Erklär-Video zum Einloggen bei IServ:
Erklär-Video
Für die Schülerinn Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 9, deren Praktikum im Laufe der Woche abgesagt wird, gilt, dass sie
ebenfalls am Unterricht über IServ teilnehmen müssen. Die entsprechenden Klassen- und Kursgruppen sind eingerichtet.
Die Schülerinnen und Schüler, bei denen das Praktikum abgesagt oder beendet wird, melden sich bitte per IServ sowohl bei der Klassenleitung als auch bei der betreuenden Lehrkraft.