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Aktuelles



Notbetreuung am 21./22.12.2020 sowie am 07./08.01.2021

11.12.2020
Am Montag, 21.12.2020, und Dienstag, 22.12.2020, sowie am Donnerstag, 07.01.2021, und Freitag, 08.01.2021, findet kein Unterricht statt. Dies sind unterrichtsfreie Tage für alle Schülerinnen und Schüler in NRW; eine Notbetreuung ist an diesen Tagen sichergestellt. Bitte nutzen Sie bei Bedarf die entsprechenden Antragsformulare für eine Notbetreuung auf der Homepage unserer Schule (Antrag 21./22.12.2020 und Antrag 07./08.01.2021)

Bitte stellen Sie die Anträge für eine Notbetreuung für Ihr Kind sowohl für die beiden unterrichtsfreien Tage 21/22.12.2020 und 07./08.01.2021 bis spätestens 16.12.2020 und sgeben Sie Ihrem Kind den Antrag wieder mit zur Schule oder senden den Antrag postalisch oder als Datei-Anhang an scholl-rs@stadt-muenster.de. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir entsprechend planen müssen und später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.

DELF-Zertifikat erhalten

10.12.2020
Die Schülerinnen der Geschwister-Scholl-Realschule freuen sich über das nach einem halben Jahr Büffeln geschaffte DELF-Zertifikat
Ihr Zertifikat erhielten jetzt – coronabedingt dieses Mal verspätet – Darin Aziz und Nadja Berisha aus der ehemaligen Klasse 8 c und Enija Dislere aus der ehemaligen Klasse 8 b.


Das Angebot war freiwillig, bedeutete eine zusätzliche Anstrengung, und am Ende stand eine Prüfung. Dennoch haben drei Mädchen zugegriffen, als die Geschwister-Scholl-Realschule den einmal in der Woche stattfindenden Vorbereitungskurs zum Erwerb des DELF-Zertifikats angeboten hatte. Die Mühe hat sich gelohnt. Die Schülerinnen hatten sich mit ihrer Französischlehrerin Monika Dykhuizen ein halbes Jahr auf die Prüfung vorbereitet. DELF ist die Abkürzung für "Diplôme d’Etudes en langue francaise" und steht für ein französisches Sprachenzertifikat, das vom Institut Francais verliehen wird. Die 8-Klässlerinnen erreichten das Niveau A 1 des europäischen Referenzrahmens in Französisch und haben nun ein weltweit anerkanntes Zertifikat in der Hand, das ihnen einen Vorteil bei Bewerbungen verschafft.

Notbetreuung am 21./22.12.2020

08.12.2020
Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (23.11.2020):

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

Notbetreuung

Die Schulen haben die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür das folgende Formular zur Verfügung.

Bitte stellen Sie die Anträge für eine Notbetreuung für Ihr Kind für die beiden unterrichtsfreien Tage (21./22.12.2020) bis spätestens 11.12.2020 und senden den Antrag postalisch oder als Datei-Anhang an scholl-rs@stadt-muenster.de oder geben Sie den ausgefüllten Antrag Ihrem Kind wieder mit zur Schule für die Klassenleitung.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen.

Wir hoffen Ihnen auf diese Weise Planungssicherheit für die freien Tage am 21./22.12.2020 geben zu können!

Pressemitteilung der Stadtwerke Münster zu den unterrichtsfreien Tagen am 21./22.12.2020

08.12.2020
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Stadtwerke Münster zu den unterrichtsfreien Tagen am 21./22.12.2020, an denen der Ferienfahrplan gilt.

Stress-Test IServ

26.11.2020
Wir werden am Donnerstag, 03.12.2020, einen gemäßigten "Stress-Test" der Online-Plattformen IServ durchführen. Dafür soll die letzte Stunde der Realschule – von 13:50 bis 14:55Uhr online abgehalten werden.

Das heißt, alle Schülerinnenn und Schüler gehen um 12:55 Uhr nach der 4. Stunde nach Hause; es besteht natürlich die Möglichkeit, dass die SuS noch in der Mensa essen.

Um 13:50 Uhr beginnt dann die letzte Unterrichtsstunde, die von allen Klassen und Kursen als Distanzunterricht in einer Videokonferenz gehalten wird.
Der Unterricht endet dann wie immer um 14:55 Uhr.

Wenn dieser Test ohne größere Störungen abläuft, können wir zumindest von technischer Seite davon ausgehen, dass wir für alle Eventualitäten gewappnet sind.

Uns ist es wichtig, einmal vorab zu testen, ob alle Schülerinnen und Schüler an dem Distanzunterricht teilnehmen können und ob das System die dann entstehende Auslastung bewältigt.

Testung - Erkrankung - Kontaktpersonen bei Covid 19

25.11.2020
Um Verunsicherungen vorzubeugen, möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf Folgendes hinweisen:
(1) Sollten bei einer Person in einer Haushaltsgemeinschaft (Vater, Mutter, Geschwister) Symptome von COVID 19 auftreten und es wird ein entsprechender Test bei dieser Person durchgeführt, so sollen bitte die anderen Familienmitglieder so lange nicht in die Schule kommen, bis das entsprechende Testergebnis vorliegt:
(a) Fällt der Test negativ aus, so kann das Kind am nächsten Tag wieder zur Schule kommen.
(b) Sollte der Test positiv sein, so gelten alle Personen im Haushalt als sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie (1) und werden durch das Gesundheitsamt gemeinsam mit der erkrankten Person in Quarantäne geschickt. Das Gesundheitsamt legt fest, ob dann in der Schule weitere Maßnahmen ergriffen und auch die Kontaktpersonen auf COVID 19 getestet werden müssen und ab wann das Kind die Schule wieder besuchen kann. Bitte teilen Sie uns dies telefonisch unter 0251-263360 zeitnah mit.

Sollte ein Kind in der Klasse Ihres Kindes in Quarantäne sein, weil es im häuslichen Umwelt mit einer auf Covid 19 positiv getesteten Person lebt (Kontaktperson 1), so besteht kein Grund, dass die anderen Schülerinnen und Schüler - unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen - nicht zum Unterricht kommen könnten.

Veränderte Schulanfangszeiten ab dem 12.11.2020

10.11.2020
Unsere Schule beginnt mit dem Unterricht - wie gewohnt - um 7.55 Uhr und endet mit dem Unterricht um 14.55 Uhr.

Nur das Gymnasium verlegt den Unterrichtsbeginn auf 8.15 Uhr.

Dies hat sowohl bei der Entzerrung des Busverkehrs vor dem Unterrichtsbeginn als auch bei der gemeinsamen Nutzung der Mensa während der Mittagszeiten einige Vorteile.

BLEIBEN SIE GESUND!

Aktuelle Informationen - Coronasituation

06.11.2020
Hier finden Sie den vollständigen Elternbrief mit den aktuellen Informationen zum Schulbetrieb an der Geschwister-Scholl-Realschule in der momentanen Corona-Situation.

Schweigeminute

02.11.2020
Schweigeminute am Montag, 02.11.2020, 11:15 Uhr

Der französische Bildungsminister Blanquer hat die Regierungen aller europäischen Länder aufgerufen, am kommenden Montag, 2. November 2020, um 11.15 Uhr eine Gedenkminute für den ermordeten Geschichtslehrer Samuel Paty einzulegen. Die Kultusministerkonferenz unterstützt diesen Aufruf.

Lassen Sie unser geeintes Schweigen sprechen als Zeichen des Mitgefühls für die Hinterbliebenen und die Schulgemeinde des Collège Bois d´Aulne bei Paris, als starkes Signal gegen Gewalt an Lehrerinnen und Lehrern in Frankreich, Deutschland, Europa und weltweit, welche unsere Grundwerte von Demokratie, Frieden und Meinungsfreiheit verteidigen. Wir sind in tiefer, freundschaftlicher Verbundenheit mit unseren schwer getroffenen französischen Kolleginnen und Kollegen und richten unser aufrichtiges Beileid an sie.

Toutes nos condoléances à nos confrères français.

Meinungsfreiheit, religiöse Freiheit und Toleranz sind unverhandelbare Grundwerte unserer Gesellschaft, für die wir gemeinsam einstehen.

Hier finden Sie die Rede der Schulleitungen zu der Schweigeminute für Samuel Paty.

Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung

30.10.2020
Hier finden Sie die ab Montag, 02.11.2020, gültige Verordnung vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2



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