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Aktuelles



Aktualisierte Hinweise zum Schulbetrieb nach den Osterferien

09.04.2021
Liebe Schülerinnnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
ich fasse hier die wichtigsten Informationen der SchulMail vom 08.04.2021 über den Schulbetrieb ab der kommenden Woche zusammen:

(1) Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche (also bis zum 16.04.2021) lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

(2) Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen

Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können.

Sollten sich hier Änderungen im Stundenplan für die kommende Woche ergeben, so werden die Schülerinnen und Schüler schnellstmöglich hierüber über IServ informiert.

(3) Schützen, Impfen und Testen

Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.

Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.

Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

(4) Distanzunterricht

Zu den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Distanzunterricht verweise ich Sie auf die bekannte Verordnung zum Distanzunterricht: Und ich möchte Sie hierzu nochmals auf die Ihnen in vorherigen SchulMails bereits übermittelten Anregungen und Hinweise zu den umfangreichen Unterstützungsmaterialien des Ministeriums für Schule und Bildung für einen erfolgreichen Distanzunterricht hinweisen.

Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend.


(5) Pädagogische Betreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bitte prüfen Sie daher sehr intensiv, ob eine Betreuung zu Hause möglich ist. Falls Sie das Betreuungsangebot in der kommenden Woche in Anspruch nehmen möchten, so senden Sie das ausgefüllte Formular bitte zeitnah an die folgenden Email-Adresse: scholl-rs@stadt-muenster.de

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden. Hier treten die Förderschulkolleginnen an unserer Schule mit den Eltern in Kontakt!

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start nach den Osterferien: Für die Klassen 5 bis 9 zunächst wieder im Distanzunterricht und für die Klassen 10 in der Schule. Die Testungen für Klassen 10 sind am Montag und Mittwoch zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde vorgesehen!

Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

25.03.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern!

Hier finden Sie und Ihre Kinder die aktuellen Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung zum geplanten Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien:

Der Unterricht nach den Osterferien wird wie in den letzten zwei Wochen ebenfalls für weitere zwei Wochen bis zum 23.04.2021 als Wechselunterricht stattfinden. (Wir werden versuchen, den Anteil von Online-Unterricht noch für einige Klassen zu erhöhen! Daher wird sich der Plan nach den Osterferien voraussichtlich erneut leicht veränderen.)
Der Unterricht wird weiterhin nach dem folgenden Modell für den Wechselunterricht gestaltet:
Alle Klassen bleiben weiterhin in die zwei Lerngruppen geteilt und erhalten abwechselnd an den A- und B-Tagen Unterricht nach dem angepassten Stundenplan. (Beispiel: Klasse 5a-A und 5a-B)

12.04.2021 - Gruppe A

13.04.2021 - Gruppe B

14.04.2021 - Gruppe A

15.04.2021 - Gruppe B

16.04.2021 - Gruppe A

19.04.2021 - Gruppe B

20.04.2021 - Gruppe A

21.04.2021 - Gruppe B

22.04.2021 - Gruppe A

23.04.2021 - Gruppe B

Die Klassen 10 erhalten wie bisher täglich Unterricht nach Stundenplan im Klassenverband (mit der Möglichkeit der Teilung der Lerngruppen).

Für alle Schülerinnen und Schüler sollen ab nach den Osterferien zwei Testungen pro Woche ermöglicht werden.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Familien eine schöne und erholsame Osterferienzeit!

Bleibt gesund!

Corona-Selbsttest - Kurzanleitung

23.03.2021
Hier findest du bzw. finden Sie eine Corona-Selbsttest - Kurzanleitung.

Schülerselbsttests in dieser Woche

22.03.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

da die angekündigten Selbsttests für alle Schülerinnen und Schüler erst heute oder morgen in unserer Schule eintreffen und wir für die organisatorische Vorbereitung einen Tag benötigen, werden die Tests nicht wie angekündigt am Dienstag, 23.03.2021, und Mittwoch, 24.03.2021, durchgeführt werden können.

Die neuen Testtermine sind:

Mittwoch, 24.03.2021, (Gruppe B und Klassen 10) und Donnerstag, 25.03.2021, (Gruppe A)

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Krause, Schulleiter


2. Elterninformation zu den Corona-Selbsttests in der Schule

18.03.2021
Hier finden Sie das 2. Elterninformationsschreiben zu den Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler in der kommenden Woche.
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Seite des Mininsteriums für Schule und Bildung.

Wichtig ist bei diesem ersten Testdurchgang, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem Testablauf vertraut gemacht werden. Daher bitten wir Sie eindringlich, die Testungen in der
Schule zu unterstützen und Sie Ihre Kinder zu ermuntern, an diesen Selbsttests teilzunehmen.
Die Selbsttests schaffen Schutz – nicht nur in der Schule, sondern auch für Ihre Familien.

Corona-Testungen in der Schule

16.03.2021
Hier finden Sie das 1. Elterninformationsschreiben zu den Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler in der kommenden Woche.
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Seite des Mininsteriums für Schule und Bildung.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass siche jede Person einmal wöchentlich kostenfrei auf COVID19 z.B. in der Hausarztpraxis oder Apotheke testen lassen kann.

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb ab dem 15.03.2021

10.03.2021
Hier finden Sie die aktuellen Informationen zum Start des Präsenzunterrichts am 15.03.2021 an der Geschwister-Scholl-Realschule.

Flugblätter und Plakate

04.03.2021
Flugblätter und Plakate der Klasse 6a und der Klasse 9a zum Geschwister-Scholl-Tag 2021

Diese Präsentationen können mit einem Klick auf die Folie gestoppt werden, um die Texte in Ruhe lesen zu können! Im Anschluss einfach wieder die Folie anklicken, dann wird die Präsentation fortgesetzt.

"Blaue Briefe"

01.03.2021
Erlass des MSB zu den Benachrichtigungen gem. § 50 Abs.4 SchulG ("blaue Briefe"):

Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen des Schulbetriebes werden auch im Schuljahr 2020/2021 keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt.

Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall:
- Reicht die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers in einem Fach oder mehreren Fächern abweichend von den im Zeugnis für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 erteilten Noten nicht mehr aus, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. (Dies gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.)
- Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt.

Davon unberührt bleibt die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung zu informieren und zu beraten.



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